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Gefährdung von Kriechtieren |
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| Bördelandschaft. Foto Ina Blanke
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Reptilien werden erschlagen, überfahren und von natürlichen Feinden gefressen. Ursache für ihren rapiden Rückgang ist jedoch die weitreichende und anhaltende Vernichtung ihrer Lebensräume. Da sie gewisse – aber eigentlich nicht hohe – Ansprüche an ihre Wohngebiete stellen und nur geringe Distanzen überwinden können, bedeutet ein Verlust von Lebensräumen (z. B. durch Überbauung) allzu oft den Verlust der dort zuvor lebenden Populationen. Dies gilt umso mehr, als dass Reptilien oftmals die letzten bewohnbaren Inseln in einer für sie lebensfeindlichen Landschaft besiedeln. So ist beispielsweise das oben stehende Bild in unmittelbarer Nachbarschaft eines bedeutsamen Reptilienlebensraumes aufgenommen worden. Dass die Tiere wenige hundert Meter entfernt (trotz gleichen Klimas, Bodens usw.) nicht überleben könnten, sollte jedem klar sein. Durch die Isolation können neu entstehende Lebensräume oft nicht erreicht werden, auch der natürliche Austausch von Individuen verschiedener Populationen wird so unterbunden. Teilweise sind auch die verbleibenden Lebensräume ihrerseits in einzelne Inseln – Teilhabitate – aufgespaltet und Tiere riskieren sozusagen beim Wechsel „vom Schlafzimmer zur Küche“ regelmäßig ihr Leben. Dieses Problem der Trennung von Teilhabitaten betrifft vor allem Schlangen, die typischerweise größere Räume beanspruchen und Biotopkomplexe (z. B. aus Wald, Teich und Wiese) bewohnen. Insbesondere Schlangen nutzen sogenannte Schlüsselhabitate wie Winterquartiere und die Paarungsplätze in großen Stückzahlen und oft über Generationen hinweg. Entsprechend gravierend sind die Folgen bei deren Verlust; so kann mit einem Winterquartier von wenigen Quadratmetern möglicherweise der Schlangenbestand eines etliche Hektar großen Gebiets vernichtet werden. Zumindest einige Zerstörungen von Reptilienhabitaten würden vermutlich unterbleiben, wenn ihre Bestände bekannt wären. Dummerweise verraten Echsen und Schlangen ihre Anwesenheit nicht durch auffälliges Verhalten und lärmende Umtriebe. Für ihr Vorkommen sind Strukturen, nicht aber die Anwesenheit gefährdeter Pflanzenarten entscheidend. Entsprechend lässt sich aus anderen Erfassungen (z. B. der Flora) nicht auf die An- oder Abwesenheit von Kriechtieren schließen. Aufgrund der kurzen Aktivitätszeiten und ihrer perfekten Tarnung werden sie bei gezielter Nachsuche meist nur dann gefunden, wenn die Suchenden ganz genau wissen, wann und wo sie schauen müssen. Entsprechend häufig werden daher selbst bedeutende Reptilienbestände im Vorfeld von Eingriffen übersehen. |
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„Weggetarnte“ Zauneidechse. Foto Ina Blanke. |
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| Durch dieses Übersehen fallen dann der Umbruch von Säumen und Grünland, Gewässerbegradigungen, der Bau von Wochenendhäuschen, Torfabbau und Aufforstungen etc. noch leichter. Entsprechend wundert es nicht, dass selbst die vermeintlich noch häufigen Reptilienarten auf den Roten Listen zu finden sind.
Rote Listen kategorisieren den Gefährdungsgrad von Arten und Lebensräumen in einem bestimmten Raum und zeitlichen Rahmen. Reptilien stellen die am stärksten gefährdete Wirbeltiergruppe in Deutschland dar. Dieser hohe Gefährdungsgrad zeigt sich auch in der Roten Liste von 2009 (Kühnel et al. 2009). Dies ist insofern bemerkenswert, als dass für die neuen Roten Listen neue Bewertungskriterien eingeführt wurden: Während in Vergangenheit die kurz- und langfristigen Bestandstrends (z. B. starker Rückgang) ausschlaggebend waren, ist heute vor allem die aktuelle Bestandssituation (z. B. häufig und weit verbreitet) entscheidend. Dies hat zur Folge, dass trotz anhaltender Rückgänge die Gefährdungseinstufung oft weniger dramatisch erscheint. Dies betrifft insbesondere noch vergleichsweise weit verbreitete Arten. Die Autoren der aktuellen Roten Liste (Kühnel et al. 2009) betonen, dass dies keinesfalls mit einer Verbesserung der Lage in freier Wildbahn verwechselt werden darf.
Trotz der hochgelegten Hürden gelten von insgesamt 13 heimischen Reptilienarten nur 2 als nicht gefährdet, 3 weitere werden auf der Vorwarnliste geführt. Diesen stehen 4 Arten gegenüber, die vom Aussterben bedroht sind, die übrigen zeigen unterschiedliche Gefährdungseinstufungen.
Rote Liste und Schutzstatus der Kriechtiere Deutschlands (D) und einiger Bundesländer.
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| Informationen zur Gefährdung in weiteren (Bundes-) Ländern sind zu finden unter
http://www.amphibienschutz.de/schutz/artenschutz/roteliste.htm.
Beutler, A., A. Geiger, P. M. Kornacker, K.-D. Kühnel, H. Laufer, R. Podloucky, P. Boye & E. Dietrich (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Rote Liste der Lurche (Amphibia). - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 48-52.
Binot, M., R. Bless, P. Boye, H. Gruttke & P. Pretscher (1998): Grundlagen und Bilanzen zur Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 9-32.
Brandt, I. & K. Feuerriegel (2004): Artenhilfsprogramm und Rote Liste - Amphibien und Reptilien in Hamburg. - http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/natur-
stadtgruen/natur/heimischer-artenschutz/amphibien/start.html
Kühnel, K.-D., A. Geiger, H. Laufer, R. Podloucky, & M. M. Schlüpmann (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1).
Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998). - Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73:103-134.
Meyer, F. & J. Buschendorf (2004): Rote Liste der gefährdeten Lurche und Kriechtiere. - In: Meyer, F., J. Buschendorf, U. Zuppke, F. Braumann, M. Schädler & W.-R. Grosse (Hrsg.): Die Lurche und Kriechtiere Sachsen-Anhalts. - Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie, Bielefeld (Laurenti) 3: 195-206.
Schneeweiß, N., A. Krone & R. Baier (2004): Rote Listen und Artenlisten der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg. - Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg, 13(4), Beilage.
Podloucky, R. & C. Fischer (1994): Rote Listen der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen - 3. Fassung, Stand 1994. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/1994: 109-120.
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